28.02.2011
Schrottimmobilien – müssen Bausparkassen ihre Kunden über die wahre Höhe von Finanzierungsvermittlungsprovisionen aufklären?
Der BGH entscheidet am 05.04.2011 über die Schadenersatzpflicht einer Bausparkasse, die ihren Kunden nicht über die wahre Höhe von Provisionszahlungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von sogenannten Schrottimmobilien aufgeklärt hat.
Die vorhergehenden Instanzen haben die Klagen abgewiesen.
Es ist zu erwarten, dass der BGH den Revisionen stattgibt. In ähnlich gelagerten Fällen hat der BGH bereits eine Aufklärungspflichtverletzung angenommen. Entscheidend ist der jeweils zustande gekommene Objekt- und Finanzierungsauftrag.