23.08.2011
Der internetfähige PC, der beruflich neben angemeldeten herkömmlichen privaten Fernseh- und Rundfunkgeräten betrieben wird, ist als Zweitgerät nicht gebührenpflichtig (Urteile BVerwG v. 17.08.2011, AZ: 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11).
Vor kurzem hatten wir unter Aktuelles darauf hingewiesen, dass die Nutzung eines PC´s mit Internetzugang nach einem Urteil des BVerwG gebührenpflichtig ist. Jetzt stellt das gleiche Gericht in mehreren Urteilen klar, dass dies nicht gilt, wenn der PC als Zweitgerät betrieben wird (vgl. beck-aktuell; becklink 1015589). Ein Zweitgerät liegt selbst dann vor, wenn es im privaten Bereich auch beruflich genutzt wird.