27.10.2010
                                                                                          
                                                                      GEZ Rundfunkgebühren bei Einsatz eines Computers?
BVerwG Urteil vom 27.10.2010, Aktenzeichen 6 C 12/09.
Das BVerwG hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer besteht.
Einstweilen muss sich aber derjenige, der noch keine Gebühren bezahlt aber zumindest einen internetfähigen Computer betreibt, in Zukunft auf die Zahlung von Rundfunkgebühren einstellen.


