30.08.2011

Achtung Freiberufler: Der BFH hat seine Rechtsprechung bei der Anwendung der 1%-Regelung für Kraftfahrzeuge geändert!

Entgegen der Vorinstanz hat der BFH (Urteil vom 07.12.2010, AZ: VIII R 54/07) entschieden, dass die nicht abziehbare Umsatzsteuer nicht nach ertragssteuerrechtlichen, sondern nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln ist. Das kann eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung beinhalten, wenn ein größerer Fuhrpark besteht.