12.09.2011
Die Rechtssprechung des EuGH zur Garantie des gesetzlichen Urlaubsanspruchs betrifft nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
Nach einer Entscheidung des BAG vom 12.04.2011, AZ: 9 AZR 80/10, können die Tarifvertragsparteien frei entscheiden, wie ein Mehrurlaub geregelt wird. Dies dürfte auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien gelten, sodass es empfehlenswert ist, entsprechende arbeitsvertraglichte Klauseln zu vereinbaren.