14.09.2011

Zusicherungen eines Bauleiters sind nicht bindend.

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.02.2011, AZ: 22 U 76/10) hat entschieden, dass sich ein Fensterbauer nicht auf Zusicherungen des Bauleiters seines Auftraggebers (AG) verlassen darf. Sie sind nicht rechtlich verbindlich, wenn nach dem Vertrag nur der Inhaber bzw. Geschäftsführer des AG’s rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben darf. Deshalb bleibt der Fensterbauer auch verpflichtet, Bedenken anzumelden und kann sich nicht auf die Zusicherung des Bauleiters verlassen.