14.09.2011
Rangfolgeregelung bei Bauverträgen
Das OLG Köln (Urteil vom 27.10.2010 – 17 U 128/09) hat entschieden, dass die Festlegung der Geltung von Vertragsbestandteilen (Auftragsschreiben, Protokoll, Leistungsbeschreibung, AGBs etc.) in einer vorgeschriebenen Reihenfolge bei Widersprüchen entscheidend ist. Dieser Auffassung folgen Kollegen nicht (siehe Leseranmerkungen in IBR-online).
Mit Hinweis auf die Rechtssprechung des BGH ist sicherlich die Auffassung zutreffend, dass der Bauvertrag als sinnvolles Ganzes auszulegen ist. Allein die Rangfolgenregelung ist dafür nicht ausreichend.