22.09.2011

Schleichbezug von Olympiatickets London 2012 erfolgreich unterbinden.

Im Auftrag des Deutschen Olympischen Sportbunds e.V. geht [Schäfer Rechtsanwälte gegen den unautorisierten Vertrieb von Eintrittskarten für die Olympischen Spiele 2012 in London vor.

Das Direktvertriebssystem des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Organisationskomitee der ausrichtenden Stadt ausschließlich über die Nationalen Olympischen Komitees (NOK) und den offiziellen Agenturen, die von einem NOK benannt und vom IOC anerkannt wurden. Den NOKs und den offiziellen Agenturen ist es verboten, die Tickets an Wiederverkäufer zu veräußern. Infolgedessen hat auch das Bundeskriminalamt mit einem Warnhinweis darauf aufmerksam gemacht, dass der Vertreib durch Drittanbieter an den Endverbraucher die Gefahr von strafrechtlich relevanten Handlungen beinhaltet. Erwirbt ein Drittanbieter Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht, handelt es sich jedenfalls um einen rechtswidrigen Schleichbezug, der wettbewerbswidrig ist. Besonders nachteilig wirkt sich dieser „Schwarzmarkt“ auf die Preise aus. Während beim offiziellen Vertrieb gerade der Preis sozial erträglich gestaltet wird (Preis + Bearbeitungsgebühr, die genau festgelegt ist), verlangen die Drittanbieter bis zu 7-fach erhöhte Preise. Dies mag man als wettbewerbsimmanent bezeichnen, in Wahrheit widerspricht dies jedoch einer sozialen Marktwirtschaft und verschafft demjenigen Wettbewerbsvorteile, der sich unlauter verhält. Deswegen verfolgt der DOSB als Sachverwalter der Olympischen Bewegung in Deutschland jeden wettbewerbswidrigen Olympia-Ticketvertrieb. Die ersten Streitfälle konnten nun außergerichtlich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung der Drittanbieter gelöst werden.