25.02.2011

Unwirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme in Kombination mit dem Recht, weitere 10 % von der jeweiligen Abschlagszahlung einzubehalten, ist nach einer Entscheidung des BGH vom 09.12.2010 unwirksam.

Die Unwirksamkeit erfasst beide Klauseln und wird – nicht überraschend – mit der Übersicherung des Klauselverwenders begründet. Nahezu in allen Verträgen der Auftraggeber, die wir zu beurteilen hatten, finden sich entsprechende Klauseln, so dass die Entscheidung große Praxisrelevanz besitzt.