06.10.2011

Erteilt ein Sportverein seinen Mitgliedern durch angestellte Sportlehrer gegen Entgelt Unterricht, ist dies umsatzsteuerfrei.

In einer Grundsatzentscheidung hat der BFH (BFH Urteil vom 02.03.2011, AZ: XI R 21/9) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung festgestellt, dass die Erteilung von Einzelunterricht an ein Vereinsmitglied umsatzsteuerfrei ist. Voraussetzung ist aber, dass der Verein hierdurch keine zusätzlichen Einnahmen generiert und der Unterricht in engem Zusammenhang mit dem Vereinszweck steht. Dies ergibt sich aus europäischem Recht, das noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ausschlussgründe bezüglich dieser Steuerbefreiung lagen ebenfalls nicht vor. Dieses Urteil hat Auswirkungen auf alle Sportvereine.