18.10.2011
Rechtsschutz gegen überlange Verfahren
Längst überfällig hat der Deutsche Gesetzgeber auf die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert und am 29.09.2011 ein Gesetz verabschiedet, das Rechtsschutz gegen überlange Verfahren bietet. In einem zweistufigen Verfahren – erst Rüge zur Abhilfe und dann Geltendmachung einer Entschädigung von 1.200,00 € bei fehlender Abhilfe – wird die Möglichkeit eröffnet, dass sich der Rechtssuchende gegen überlange Verfahren wehren kann.