21.11.2011

BFH ändert seine Rechtsprechung zum Erbvergleich.

Mit seiner Entscheidung vom 04.05.2011 (BFH Urteil vom 04.05.2011, AZ: II R 34/09) hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtssprechung geändert. Streiten sich zwei darum, wer Erbe geworden ist und erhält der eine von dem anderen eine Abfindung dafür, dass er die Erbenstellung des anderen anerkennt, unterliegt diese Abfindung nicht der Erbschaftssteuer. Dennoch empfiehlt es sich, das Finanzamt frühzeitig in das Verfahren einzubeziehen, weil unklar bleibt, ob dieser Zuwachs anderweitig zu versteuern ist.