01.01.2010

Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)

Novellierung vom 03.08.2009

Nachunternehmer sind amtliche Baugeldempfänger!

Der BGH hat in der Vergangenheit vor der Reform entscheiden, dass Nachunternehmer den Beschränkungen des BauFordSiG nicht unterliegen (BGH IBR 2000, Seite 124).

Diese Rechtssprechung dürfte durch die Novellierung überholt sein, da es nicht mehr darauf ankommt, dass das Baugeld grundfinanziert oder dinglich besichert ist. So lautet jedenfalls die Begründung des Gesetzgebers in der BT-Drs. 16/511, Seite 23.

Nach- und/oder Subunternehmer müssen ihr Cashmanagement danach ausrichten.