16.02.2012

Bei Zahlungsverzug auch Verzögerungsschaden möglich

Bei Zahlungsverzug kann der Werkunternehmer neben Verzugszinsen auch die Erstattung des weiteren Verzögerungsschadens verlangen, der aus den hieraus resultierenden Liquiditätsproblemen entsteht (OLG Naumburg IBR 2012, Seite 74). Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH zurückgewiesen. Bemerkenswert an dieser Entscheidung sind die Schadenspositionen, die vom Gericht dem Grund nach anerkannt worden, wie z.B. höherer Materialpreis wegen geringerer Liquidität.