26.06.2012

Gewerbeauskunft-Zentrale.de setzt wettbewerbswidrige Vorgehensweise trotz gerichtlichem Verbot fort!

Die Abzock-Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale.de – dahinter steckt die GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit dem Geschäftsführer Sebastian Cyperski – wird fortgesetzt, obwohl die GWE GmbH durch das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2011 verurteilt wurde, dass von ihr verwandte Formular zur Bewerbung eines nutzlosen Eintrags in einem Internet-Branchenverzeichnis nicht mehr zu verwenden. Die Entscheidung wurde durch Berufungsurteil des OLG Düsseldorf bestätigt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 04786). Trotz der auferlegten Unterlassungsverpflichtung liegen allein uns zwei weitere Fälle der verbotenen Verwendung des Formulars vor, mit dem arglose Gewerbetreibende bei flüchtiger Betrachtung ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis eingehen, obwohl ihnen das nicht bewußt ist. Das Formular ist so aufgebaut, dass der Gewerbetreibende davon ausgeht, er würde lediglich amtliche Registereinträge vervollständigen. Nach unserer Rechtsauffassung kommt deshalb selbst bei Unterzeichnung des Formulars kein Vertrag zu stande und es stellt darüber hinaus eine arglistige Täuschung dar, die zur Anfechtung berechtigt. Es ist jedem Opfer anzuraten, sich gegen solche Machenschaften zu wehren und keinesfalls Zahlungen vorzunehmen. Der DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in Bad-Homburg führt bereits Ordnungsgeldverfahren gegen die GWE GmbH wegen der Verletzung der Unterlassungsverpflichtung durch.