11.12.2012

Cash-GmbH aus erbschaftssteuerlicher Sicht vor dem Aus?

Die Betriebsvermögensbegünstigung im Erbschaftssteuergesetz ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofes verfassungswidrig (BFH 27.09.2012, AZ. II R 9/11). Wie so oft im Erbschaftssteuerrecht stehen wir vor einer grundlegenden Reform der Besteuerung vom Vermögen im Erb- und Schenkungssteuerbereich . Zunächst wurde die privilegierte Bewertung von Immobilien aufgehoben, jetzt ist zu befürchten, dass die privilegierte Besteuerung der Übertragung vom Betriebsvermögen im Erb- und Schenkungsfall gleichheitswidrig ist. In der aufgegebenen Entscheidung hat der BFH den Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Prüfung vorgelegt. Die Experten und wir sind uns sicher, dass die bestehende Regelung in §§13 a und 13 b ErbStG nicht verfassungskonform… ist. Die bisher zulässige Gestaltungsform der Cash-GmbH könnte daher in Zukunft nicht mehr zulässig sein. Grundsätzlich ist für uns nicht nachvollziehbar, warum bereits versteuertes Vermögen erneut besteuert werden soll. Diese Doppelbesteuerung gehört insgesamt abgeschaffen bzw. durch Anreize abgemildert, die unserem Wirtschaftsstandort zu gute kommt. Dennoch bestehen weiterhin zulässige Gestaltungsmöglichkeiten, die Gestaltungsmöglichkeiten beinhalten.