11.12.2012
Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall - BAG klärt den Übertragungszeitraum
Das BAG (vgl. BAG NJW 12, 3529) hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH nun auch die Frage entschieden, wann Urlaubsansprüche verfallen, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist. Die zeitliche Grenze beträgt nun 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Unentschieden bleibt aber, ob diese fixe zeitliche Grenze auch vom EuGH gebilligt wird. Der EuGH hatte zuletzt entschieden, dass der Übertragungszeitraum den Bezugszeitraum deutlich überschreiten muss.