09.04.2013

ArbR - Scheinselbständigkeit im Sport

Arbeits- und Sozialgerichte sind immer wieder damit beschäftigt, Verträge mit Sportlern und Trainern rechtlich zutreffend einzuordnen. In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bayr. LSG (vgl. Bayr. LSG, SpuRt 2013, S. 81) hat dieses Berufungsgericht anders als die 1. Instanz entschieden, dass ein Wettkampfringer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Die Entscheidung kann jedoch nicht verallgemeinert werden. Bei der Beurteilung kommt es neben einer rechtssicheren Vertragsgestaltung auf die tatsächliche Durchführung des Vertrages an.

Wesentliche Merkmale bleiben die Abhängigkeit des zu einer Dienstleistung Verpflichteten und die weisungsgebundene Einbindung in den Verband, den Verein oder des Unternehmens.

Im vorlievenden Fall wurde die Sozialversicherungspflicht durch das LSG verneint, weil der Ringer weitgehend selbst entscheiden konnte, ob er an einem Wettkampf teilnimmt und mit welchen Sponsoren er Verträge schließt.