15.04.2013

Ist die Bewertung von Betriebsvermögen im Erbfall verfassungswidrig?

Der BFH hatte dem Bundesverfassungsgericht letztes Jahr im Herbst diese Frage gestellt (BFH NJW 2012, 3680), ob die mit hohen Abschlägen versehene Bewertung von Betriebsvermögen im Erbfall oder Schenkung gegen den Gleicbheitssatz verstößt.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu der Bewertung von Immobilien spricht vieles dafür, dass das Verfassungsgericht auch in diesem Fall entsprechend entscheidet und das Gesetz für verfassungswidrig hält.

Vor allem inhabergeführte Unternehmen sollten die verbleibende Zeit für Gestaltungen nutzen.