22.04.2013

Rechtsprechung widersprüchlich!

Die Rechtsprechung zur Anwendung des Olympiaschutzgesetze bei der ungenehmigten werblichen Verwendung des Begriffs Olympia ist nicht kohärent, (so Keller, Widersprüchliche Urteile zum Schutz der Bezeichnung Olympia, CaS 1/2013, S.69).

Mit dieser Einschätzung wird unsere Auffassung geteilt.

Die Entscheidungen des LG Kiel und des LG Nürnberg stehen nicht im Einklang zu den überwiegenden Entscheidungen anderer Instanzgerichte.  Gegen diese Entscheidungen wurde daher auch jeweils Berufung erhoben.

Die mündliche Verhandlung über die Berufung vor dem OLG Schleswig (LG Kiel) findet am 05.06.2013 statt.

Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung letzlich durch den BGH entschieden werden müssen.