16.05.2014

Olympiaschutzgesetz ist verfassungskonform

Das OlympSchG verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der BGH entschieden. Bei einer mündlichen Verhandlung am 15.05.2014 stellte er klar, dass er keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des Gesetzes habe, weshalb er es nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen wird. Die olympischen Symbole und sowie die Bezeichnungen „olympisch“ und „Olympia“ werden häufig gewerblich benutzt, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Dagegen gerichtete Abmahnungen wurden häufig angegriffen mit der Behauptung, das Gesetz sei verfassungswidrig. Diesbezüglich hat der BGH jetzt Klarheit geschaffen.