16.06.2014

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Löschungsantrag gegen die Wort-/Bildmarke „Wir für Deutschland“ rechtskräftig zurückgewiesen

Die in Zusammenarbeit mit uns angemeldete Wort-/Bildmarke hat nach Eintragung Bestand. Trotz massiver Angriffe gegen die am 01.06.2012 eingetragene Marke hat das DPMA mit Beschluss vom 12.12.2013, Az.: 30 2012 027 556 – S 116/13 lösch, den Löschungsantrag zurückgewiesen. Es ist hervorzuheben, dass die Marke trotz Wiedergabe eines nicht schutzfähigen Werbeslogans hinreichende Unterscheidungskraft besitzt. Dem steht auch ein Freihaltebedürfnis bezüglich der Wortfolge „Wir für Deutschland“, die als solches nicht schutzfähig ist, nicht entgegen.