Terrorversicherung als Nebenkosten der Gewerberaummiete – Wirtschaftlichkeitsgebot
BGH, Urteil vom 13.10.2010 – XII ZR 129/09
Zur Umlagefähigkeit der Kosten für eine Terrorschadensversicherung im Rahmen eines Gewerberaummietvertrags. (amtlicher Leitsatz)
Entschließt sich der Eigentümer eines Gebäudes mit einem Versicherungswert von mehr als 25 Mio. Euro, eine Terrorversicherung abzuschließen, kann er die dadurch entstehenden Kosten allerdings nur dann auf die Mieter umlegen, wenn die Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit genügen, das heißt erforderlich und angemessen sind. Es muss daher für das jeweils versicherte Gebäude geprüft werden, ob eine Versicherung gegen Terrorakte im Einzelfall erforderlich und ob die konkret abgeschlossene Versicherung angemessen ist, das heißt ob ein vernünftiger Vermieter, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge hat, die Versicherung abgeschlossen hätte.