01.12.2010

Schlechtwetter:

Es kommt jedes Jahr aber es ist immer wieder überraschend!

Was ist zu tun, wenn Sie der Meinung sind, dass sie durch Schlechtwetter in der Ausführung Ihres Auftrages behindert sind?

Anhaltspunkte bietet § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B. Danach gelten Wetterbedingungen, mit denen unter normalen Umständen gerechnet werden muss, nicht als Behinderung. Ausnahmen bestehen bei höherer Gewalt und unabwendbaren Umständen, dazu gehört auch extrem schlechtes Wetter.