05.08.2010

Vorsicht vor einer Selbstmahnung!

Kündigt der Schuldner eine konkrete Leistung in Umfang und Zeit an, kann er bei Nichtleistung auch ohne Mahnung des Gläubigers in Verzug geraten.

Das hat das OLG München durch Urteil vom 22.07.09, AZ: 9 U 1979/08 entschieden und der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde am 05.08.2010, AZ: VII ZR 136/09 zurückgewiesen.

Eine Leistungsankündigung sollte daher auch eingehalten werden.