03.03.2011

Neues Testamentsregister

Beginnend mit einer Testphase im Sommer 2011 wird am 01.01.2012 das elektronische Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (ZTR) in Deutschland eingeführt.

Testamente, die sich bei den Nachlassgerichten befinden (sogenannte amtliche Verwahrung) oder bei einem Notar beurkundet wurden, werden in das ZTR übernommen. Das wird dazu beitragen, den letzten Willen eines Erblassers schneller durchzusetzen und schafft mehr Transparenz in Nachlasssachen.