24.11.2010

Adwords – Rechtssicherheit ist noch lange nicht in Sicht!

Nachdem der EuGH in einer Reihe von Entscheidungen festgestellt hat, dass die Verwendung von Marken als Adwords eine Markenverletzung sein kann, hat das OLG Braunschweig (OLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010, AZ: 2 U 113/08) einen Werbetreibenden verurteilt, die Verwendung des Begriffs „Praline“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“ zu unterlassen. Das Gericht hat die Revision zugelassen.

Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass der Werbetreibende die Marke nicht in der Originalform angegeben hat, sondern lediglich den Bestandteil „Praline“.

Wir gehen davon aus, dass der BGH diese Entscheidung aufhebt. Denkbar wäre aber auch eine erneute Vorlage an den EuGH, weil diese Fallgestaltung bisher noch nicht entschieden wurde. Jedenfalls besteht nach wie vor keine Rechtssicherheit und Werbetreibende sollten davon Abstand nehmen, Marken Dritter als Keywords zu verwenden.