17.12.2010

Darf der Eigentümer eines Gebäudes Foto- und Filmaufnahmen seines Gebäudes untersagen?

Es kommt darauf an!

Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2010 (AZ: V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) entgegen der Vorinstanz (OLG Brandenburg) entschieden, dass der Eigentümer die ungenehmigte Herstellung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verbieten darf. Voraussetzung ist aber, dass die Aufnahmen vom Grundstück aus erstellt wurden.

Das OLG hat noch die Auffassung vertreten, dass die Ablichtung eines Gebäudes keinen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt.

Das Verbotsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Aufnahmen von einem Standort erstellt werden, der außerhalb des Grundstücks liegt.