19.05.2010
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist auch ohne Vollmachtsvorlage wirksam!
Der BGH hat eine lang umstrittene Rechtsfrage mit seinem Urteil vom 19.05.2010 (AZ: I ZR 140/08) abschließend geklärt:
Der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Rechtsanwalts muss keine Vollmacht beigefügt werden, wenn gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss einer Unterlassungsvereinbarung beigefügt ist.