09.12.2010

Keyword-advertising meets Trademarks!

Benutzt ein Werbetreibender im Internet Schlüsselwörter, die als Marke eines Dritten geschützt sind, so kann dies untersagt werden – so jedenfalls die Schlussanträge des Generalanwalts Niilo Jääskinen vor dem EuGH am 09.12.2010.

Es bleibt noch offen, ob das Gericht den Schlussanträgen folgt. Die Erfahrung lehrt, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Gericht der Einschätzung des Generalanwalts folgt. Voraussetzung wird aber sein, dass eine Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Werbetreibenden hergestellt wird.