Recht am eigenen Bild – Günther Jauch
Urteil des BGH 18.11.2010, Aktenzeichen I ZR 119/08, Recht am eigenen Bild Günther Jauch
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit dem Bild Günther Jauch´s als Titelbild einer Nullnummer einer Zeitung als Berichterstattung zulässig ist, obwohl die Zeitung nie erschienen ist.
Die Entscheidung ist nicht zutreffend.
Wir sind der Meinung, dass das Medienprivileg in Deutschland auf Kosten von Prominenten (Personen der Zeitgeschichte) stärker eingeschränkt werden muss. Stehen erkennbar die wirtschaftlichen Interessen zur Absatzförderung von Medienprodukten im Vordergrund, müssen sich auch Medienunternehmen an die Spielregeln halten. Entgegen der Meinung des BGH dient die Verwendung des Fotos von Günther Jauch lediglich dem Zweck, die Aufmerksamkeit des Betrachters auszunutzen, die dieser der Persönlichkeit entgegenbringt. Einer besonderen Ausnutzung des Werbewerts oder Images bedarf es nicht, weil die ins Feld geführte Pressefreiheit nicht betroffen ist, wenn lediglich für eine Zeitschrift geworben wird.