15.06.2010

Rechterhaltende Benutzung einer Marke durch Lizenzierung

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.06.2010, Aktenzeichen I-20 U 82/09) hat das Problem der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke zu beurteilen, wenn keine ernsthafte Benutzung erfolgt.

Hintergrund:

Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von 5 Jahren muss der Markeninhaber auf einen entsprechenden Einwand nachweisen, dass er seine Marke ernsthaft benutzt hat.

Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf stellt selbst die Vereinbarung einer Lizenz zur Nutzung der Marke keine ernsthafte Benutzung dar, wenn zwar eine Umsatzlizenz vereinbart wird aber mangels festgelegter Umsatzzahlen nie erreicht wird. Eine solche Scheinbenutzung rechtfertigt die rechtserhaltende Benutzung nicht und führt dazu, dass aus der Marke keine Rechte abgeleitet werden können und schlimmstenfalls die Marke zu löschen ist.