18.11.2010
Tabakwerbeverbot
BGH vom 18.11.2010, Aktenzeichen I ZR 137/09
Auch die Imagewerbung eines Zigarettenherstellers verstößt gegen das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse.
Ein für seine geschickte Werbung bekannter Tabakkonzern versucht immer wieder mit Ambush-Marketing die Grenzen des Tabakwerbeverbots auszuloten. In dem noch nicht veröffentlichten Urteil des BGH hat dieser die Entscheidung der Vorinstanz des OLG Hamburg bestätigt.
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Die Werbung eines Zigarettenherstellers fällt demnach auch dann unter das geltende Verbot, wenn explizit keine bestimmte Zigarettenmarke beworben wird. Die indirekte Werbewirkung für Zigarettenmarken reicht dabei jedoch aus.