18.11.2010

Tabakwerbeverbot

BGH vom 18.11.2010, Aktenzeichen I ZR 137/09

Auch die Imagewerbung eines Zigarettenherstellers verstößt gegen das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse.

Ein für seine geschickte Werbung bekannter Tabakkonzern versucht immer wieder mit Ambush-Marketing die Grenzen des Tabakwerbeverbots auszuloten. In dem noch nicht veröffentlichten Urteil des BGH hat dieser die Entscheidung der Vorinstanz des OLG Hamburg bestätigt.

 

Die Werbung eines Zigarettenherstellers fällt demnach auch dann unter das geltende Verbot, wenn explizit keine bestimmte Zigarettenmarke beworben wird. Die indirekte Werbewirkung für Zigarettenmarken reicht dabei jedoch aus.