23.02.2011

Verwendung der Olympischen Ringe

Das Landgericht Karlsruhe verhandelt voraussichtlich am 08.04.2011 über die Frage, ob die Verwendung der Olympischen Ringe in einem Kundennewsletter zur Bewerbung eines Gewinnspiels ohne Genehmigung der Rechteinhaber zulässig ist.

Eine entscheidende Frage in diesem Rechtsstreit ist, ob die Verwendung in einem Kundennewsletter noch vom Presseprivileg erfasst wird oder eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr darstellt und damit das Marktverhalten eines Unternehmens im weiteren Sinn betrifft.

Es ist immer häufiger zu beobachten, dass Unternehmen Ihre Werbebotschaften zu tarnen versuchen. Dabei werden eigene oder fremde redaktionelle Beiträge auf der Unternehmensinternetseite oder in Unternehmensblogs veröffentlicht, um die daneben stehende klassische Werbung auch mit fremden Kennzeichen zu rechtfertigen. Diese Vorgehensweise ist eine Umgehung und zielt nur darauf ab, die eigenen Dienstleistungen oder Waren zu fördern und das auf Kosten der fremden Marken oder Kennzeichen. Entscheidend ist, ob die Verwendung der Marken und Kennzeichen den medialen Bereich zuzuordnen ist oder der Absatzförderung dient, wie dies z.B. bei Verlagen für die Werbung von Abonnenten der Fall ist.