03.09.2010

YouTube haftet für eingestellte Videos!

So hat zumindest das LG Hamburg in einem nicht rechtskräftigen Urteil (LG Hamburg Urteil vom 03.09.2010, AZ: 308 O 27/09) entschieden.

Macht sich ein Videoportal wie YouTube eingestellte Videos zu eigen, haftet es für etwaige Urheberrechtsverletzungen.

In der Rechtssprechung wird eine Tendenz erkennbar, die die Haftung von Verlegern, Plattformbetreibern etc. erweitert.

Diese Rechtssprechung steht nach unserer Auffassung nicht im Einklang mit der Rechtssprechung des BGH.