02.03.2011

Halterhaftung bei einem Verkehrsverstoß in Österreich

Verschweigt der deutsche Fahrzeughalter, wer das Fahrzeug in Österreich bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung geführt hat, darf nicht unterstellt werden, dass er selbst gefahren ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR NJW 2011, Seite 201) hat entscheiden, dass die entgegenstehende Entscheidung des höchsten Österreichischen Verwaltungsgerichts aufzuheben ist und Österreich verurteilt wird, eine Entschädigung von 7.000,00 Euro zu zahlen.