15.12.2010
Insolvenzverschleppung im Idealverein
Macht sich der Vereinsvorstand strafbar, wenn er bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins nicht innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag stellt?
Nein, wenn man der Auffassung folgt, dass der neu geschaffene § 15 a Insolvenzordnung nicht auf Vereine anwendbar ist (so Brand in NJW 2009, Seite 2343).
Der sicherere Weg ist aber die Beachtung der 3 Wochen-Frist, da eine höchstrichterliche Rechtsprechung nicht vorliegt und insbesondere bei Großvereinen die Anwendung umstritten ist.