11.02.2010

Kündigungsbeschränkungen in Sportlermanagementverträgen sind unwirksam!

BGH Urteil vom 11.02.2010, Aktenzeichen IX ZR 114/09

LG Kleve SpuRt 2010, Seite 209

Der Ausschluss von § 627 BGB ist bei Sportlermanagementverträgen i.d.R. unwirksam, wenn AGB vorliegen.

Kündigungsbeschränkungen in Sportlermanagementverträgen können unwirksam sein, wenn es sich bei der Klausel um eine AGB-Klausel handelt. Sofern die Leistung des Managers als Dienste höherer Art einzustufen sind, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Sportlers, das den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist beendet, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss.