01.02.2011

Notbremse: Körperverletzung oder Sportimmanentes Spielgeschehen - eine Trendwende?

Zunehmend werden Gerichte mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, die Sportler gegen gegnerische Spieler erheben, die sie im Spiel verletzt haben.

Lange Jahre haben die Gerichte überwiegend entschieden, dass Schadenersatzansprüche wegen einer aus dem Spielgeschehen erfolgten Verletzung keine Schadenersatzansprüche ergeben, weil eine Verletzung grundsätzlich spielimmanent ist.

Zunehmend ist aber festzustellen, dass Instanzgerichte grobes Foulspiel als Körperverletzung einstufen, mit der Folge, dass der Gefoulte Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

Das OLG München hat deshalb eine Entscheidung des LG aufgehoben und wegen groben Foulspiels auf Schadenersatz erkannt (Urteil vom 25.02.2009, AZ: 20 U 3523/08). Diese Trendwende ist keine Einzelentscheidung.