08.01.2010

Steht die Spielervermittlung vor dem Aus?

In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 08.01.2010, Aktenzeichen: 12 U 124/09) wurde festgestellt, dass einem Spielervermittler der Fußballbundesliga kein Schadenersatzanspruch zusteht, wenn ein Spieler einen weiteren Vermittler eingeschaltet hat, was im konkreten Fall gegen die Exklusivvereinbarung verstieß.

Das OLG Hamm hält diese Exklusivvereinbarung für unwirksam.

Das heißt aber nicht, dass der Spielervermittlervertrag insgesamt unwirksam ist. Für die Praxis könnte dies aber bedeuten, dass jeweils der erfolgreiche Vermittler die Provision erhält und der Spieler mehrere Vermittler einsetzen kann. Es kann nur bezweifelt werden, ob dies den Interessen der Beteiligten dient, wenn sich der Verein als potentieller Arbeitgeber und der Spieler vielen verschiedenen Vermittlern gegenüber sieht, die im Wettkampf mit der Zeit den Konkurrenten ausstechen wollen. Es bleibt zu hoffen, dass seriöse Agenturen hierzu nicht bereit sind. Abgesehen davon ist denkbar, dass ein dritter Spielervermittler die Vorarbeit des ersten Vermittlers ausnutzt und nur deshalb den Vertragsabschluss herbeiführt, weil er bei seiner Provision einen Nachlass gewährt, der dem Spieler nicht zu Gute kommt.