15.03.2011

Die von verschiedenen Gerichten akzeptierte Möglichkeit, Sportlermanagerverträge trotz der Vereinbarung fester Vertragslaufzeiten jederzeit kündigen zu können, ist nicht interessengerecht!

Wiederholt haben Instanzgerichte entschieden, dass trotz der Vereinbarung fester Vertragslaufzeiten zwischen Sportler und Manager die Möglichkeit besteht, den bestehenden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort zu kündigen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss (so zuletzt LG Mönchengladbach, SpuRt 2011, S. 38).

Diese Spruchpraxis verkennt die Realität und hilft nicht demjenigen, der eine seriöse Sportlerbetreuung sucht. Seriöse Agenturen oder Manager investieren erheblich in den Aufbau der Vermarktung eines Sportlers. Es ist deshalb ein legitimes Interesse, dieses Investment abzusichern mit festen Vertragslaufzeiten, die angemessen sein müssen.