18.03.2011

Leitlinien zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Kindesmissbrauch wurden veröffentlicht. Ein erster Schritt zur Aufarbeitung und zur Verhinderung neuer mit nichts zu rechtfertigender sexueller Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche ist erreicht!

Die Befolgung der Leitlinien ist zwar freiwillig, alle angesprochenen Institutionen, z. B. auch Sportvereine sind aufgerufen, diese Leitlinien zu implementieren. Die Leitlinien sind abrufbar unter www.bmj.de.

Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass bei Vorliegen eines Verdachts die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Dabei darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass 80 % aller bekannten Missbrauchsfälle im familiären Umfeld festgestellt werden.