23.03.2011

Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 06.01.2011, AZ: 5 Sa 459/10, entscheiden, dass der eigenmächtige Urlaubsantritt geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ob eine solche Kündigung aber auch die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers bewirkt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist bei der Abwägung einzubeziehen, wann der Urlaubsantrag gestellt wurde, wie viel Tage beantragt wurden und ob dringende betriebliche Gründe gegen die Gewährung sprechen.