24.03.2011

Die Nichtanrechnung der Beschäftigungszeit vor der Vollendung des 25. Lebensjahres stellt eine Diskriminierung dar.

Nachdem der EuGH die deutsche Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB für unionsrechtswidrig erklärt hat, hat nun das BAG mit Urteil vom 09.09.2010, AZ: 2 AZR 714/08 entschieden, dass die Vorschrift nicht mehr angewandt werden darf. Der Rechtsstreit war bis zu einer Neuregelung nicht auszusetzen und der Nichtanwendung steht auch ein Vertrauensschutz nicht entgegen.