01.04.2011
Gema-Tarif bei Stadtfesten
Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil vom 28.09.2010, AZ: 4 U 51/10 entschieden, dass nicht nur die Fläche vor den Bühnen zur Berechnung maßgeblich ist. Es kommt vielmehr auf die Größe vom ersten bis zum letzten Stand und von Hauswand zu Hauswand an.