01.04.2011
An alle Gartenbesitzer: Der Rasenmäher muss am Sonntag und an Feiertagen aus bleiben!
Trotz des herannahenden Frühlings sollten Sie Ihren Aktionismus an Sonn- und Feiertagen beschränken. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Betrieb z. B. von Rasenmähern exakt vorgeschrieben:
- Erlaubt an Werktagen von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr (dazu gehört auch der Samstag),
- Verboten an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen vom 20:00 Uhr – 7:00 Uhr.
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Entgegen landläufiger Meinung gehört die Mittagszeit nicht zum Verbotszeitraum.