01.04.2011

An alle Gartenbesitzer: Der Rasenmäher muss am Sonntag und an Feiertagen aus bleiben!

Trotz des herannahenden Frühlings sollten Sie Ihren Aktionismus an Sonn- und Feiertagen beschränken. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Betrieb z. B. von Rasenmähern exakt vorgeschrieben:

  • Erlaubt an Werktagen von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr (dazu gehört auch der Samstag),
  • Verboten an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen vom 20:00 Uhr – 7:00 Uhr.

 

Entgegen landläufiger Meinung gehört die Mittagszeit nicht zum Verbotszeitraum.