30.03.2011

Es stellt einen rechtswidrigen Boykott dar, wenn die Bundeswehr den Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer von der Betreuung von Sportsoldaten ausschließt.

Die Bundeswehr hat den Trainer nach einer verschwiegenen Stasitätigkeit entlassen und verfügt, dass keine Sportsoldaten von ihm betreut werden dürfen.

Während noch die erste Instanz dieses Vorgehen noch gebilligt hat, hat nun das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren entschieden, dass dieses Vorgehen ohne Rechtsgrundlage in die gewerbliche Tätigkeit Steuers eingegriffen hat und er praktisch kaum noch eine Möglichkeit hat, seinen Beruf als Trainer auszuüben (OLG Brandenburg Urteil vom 29.03.2011, AZ: 6 U 66/10). Die Entscheidung der Bundeswehr ist eine zielgerichtete Behinderung der freiberuflichen Tätigkeit als Trainer und stellt damit einen Boykott dar.

Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass unser Mandant, der Deutsche Olympische Sportbund e. V. nach sorgfältiger Prüfung des Falls Steuer (erzwungener Beitritt als 18 jähriger, ohne dass seine Tätigkeit als IM irgendeiner Person geschadet hätte) entschieden hat, ihn als Trainer für die Olympischen Winterspiele in Vancouver 2010 zu akkreditieren.

Das OLG hat die Revision zugelassen.