30.03.2011

Muss der Dienstwagen zurückgegeben werden, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist?

Grundsätzlich ist ein Dienstwagen zurückzugeben, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist. Dies gilt auch dann, wenn der private Gebrauch erlaubt ist (so BAG Urteil vom 11.10.2000, AZ: 5 AZR 240/99).

Aber gilt dies auch dann, wenn dem Arbeitnehmer für die private Nutzung neben der Versteuerung des geltwerten Vorteils ein weiteres Nutzungsentgelt abgezogen wird?

Nein, meint das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 28.10.2010, AZ: 11 Sa 522/10.