01.04.2011

Neues zur EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR) hat in einer Stellungnahme an die Europäische Kommission vom 25.03.2011 sehr zutreffende Anregungen zur Weiterentwicklung der Richtlinie 2004/48/EG entwickelt.

Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf den Bereich der Geschäftsgeheimnisse ist ebenso zu begrüßen wie die Einbeziehung von Sharehostern in die Verhinderung von Rechtsverletzungen.

Aus unserer praktischen Arbeit aus diesem Bereich ist noch ein weiterer Bereich zu ergänzen. Die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten durch privatwirtschaftliche Unternehmen unter dem Deckmantel der Meinungsäußerung (blog) oder der Berichterstattung (redaktionelle Tätigkeit), die aber tatsächlich nur die Absatzförderung im Auge haben, ist regelungsbedürftig, weil diese Handlungen nur das Ziel der Umgehung verfolgen und von den nationalen Gerichten oft verkannt werden.

Verletzungen von Gewerblichen Schutzrechten in Unternehmensblogs können nicht mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden, weil diese Begründung nur vorgeschoben ist. Die wahre Absicht ist, die Aufmerksamkeit auszunutzen, die Dritte fremden Schutzrechten entgegenbringen, obwohl mit dem eigenen Produkt oder der Dienstleistung überhaupt kein Zusammenhang besteht. Das gleiche Phänomen ist im Bereich der redaktionellen Nutzung zu beobachten. Privatwirtschaftliche Unternehmen nutzen Gewerbliche Schutzrechte Dritter z. B. auf ihrer Homepage und stellen daneben einen Artikel mit redaktionellen Inhalten und berufen sich dann auf das Presseprivileg. Je nach Gericht ist diese Strategie erfolgreich, weshalb auch in diesen Bereichen Ergänzungsbedarf besteht.