04.04.2011
Falle bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Urlaubsabgeltung
Der Arbeitnehmer, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist und den Urlaub nicht mehr nehmen konnte, erhält einen Urlaubsabgeltungsanspruch auch über den Übertragungszeitraum hinaus. Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch vorbehaltlos, kann es ihm passieren, dass er von der Agentur für Arbeit erneut zur Kasse gebeten wird.
So eine Entscheidung des BAG vom 17.11.2010, AZ: 10 AZR 649/09.
Der von der Agentur für Arbeit angezeigte Forderungsübergang erfasst nicht nur Lohnansprüche, sondern auch den Urlaubsanspruch. In diesem Fall konnte der Arbeitgeber noch nicht einmal erfolgreich Rückgriff beim Arbeitnehmer durchsetzen.